*Werbekennzeichnung

Schleichwerbung ist in Deutschland verboten und aus meiner Sicht ein unangenehmes Mittel, um bezahlte Werbung als “persönliche Meinung” glaubwürdiger darzustellen und so das Vertrauen und die Kaufabsicht der Menschen zu steigern.

Seit DieCheckerin.de 2013 an den Start gegangen ist, wird jede Form von werbenden Inhalten unmittelbar gekennzeichnet, sodass auf den ersten Blick erkennbar ist, welche Inhalte im Zuge einer Kooperation entstanden sind.

Wie eine solche Kennzeichnung im Detail aussieht, erfährst du im Folgenden.


Wie DieCheckerin.de sich finanziert

Alle bereitgestellten Informationen auf DieCheckerin.de sind für dich komplett kostenlos. Mir ist wichtig, dass meine Inhalte möglichst für alle Menschen zugänglich sind. Meine Arbeit finanziere ich durch Werbekooperationen und sogenannte Affiliate-Links (siehe unten). Mehr zu Sinn und Zweck der Bezahlung und zur Frage der Käuflichkeit von Meinungen findest du hier: https://www.diecheckerin.de/transparenz/


Warum fast alle Artikel auf DieCheckerin.de als Werbung gekennzeichnet sind

Nahezu alle meiner Artikel enthalten die folgende Kennzeichnung:

🛈 Dieser Beitrag enthält unbeauftragte Werbung und kann mit einem * markierte Affiliate-Links enthalten. Durch die Teilnahme an Partnerprogrammen (siehe hier) erhalte ich für qualifizierte Verkäufe eine Provision. Der Preis bleibt für dich gleich. Lies mehr unter Werbekennzeichnung und Transparenz.


Häufig nutze ich in meinen Artikel sogenannte Affiliate-Links (siehe weiter unten), die kennzeichnungspflichtig sind. Darüber hinaus unterscheide ich nicht zwischen Werbung für etwas, das ich selbst bezahlt habe und Werbung, bei der mir das Produkt im Rahmen einer Kooperation zur Verfügung gestellt wurde.

In beiden Fällen verweise / empfehle / kritisiere ich ein Produkt und sorge mit meiner Meinung ggf. dafür, dass du dich für oder gegen den Kauf / die Nutzung entscheidest. Für mich fällt das ganz klar unter „Werbung“ und wird deshalb auch als solche gekennzeichnet.

Wie die Abgrenzung zu bezahlten Artikel erfolgt erfährst du im nächsten Absatz.


Kennzeichnung bezahlter Inhalte

Ist ein Artikel in bezahlter Zusammenarbeit entstanden, so findet sich zu Beginn des Artikels eine der folgenden Kennzeichnungen:

🛈 Dieser Beitrag enthält bezahlte Werbung und kann mit einem * markierte Affiliate-Links enthalten. Durch die Teilnahme an Partnerprogrammen (siehe hier) erhalte ich für qualifizierte Verkäufe eine Provision. Der Preis bleibt für dich gleich. Lies mehr unter Werbekennzeichnung und Transparenz.


🛈 Dieser Beitrag ist ein Gastartikel mit bezahlter Werbung. Der Text wurde mir zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Außerdem kann der Artikel mit einem * markierte Affiliate-Links enthalten. Durch die Teilnahme an Partnerprogrammen (siehe hier) erhalte ich für qualifizierte Verkäufe eine Provision. Der Preis bleibt für dich gleich. Lies mehr unter Werbekennzeichnung und Transparenz.


In bezahlten Kooperationen werden mir die Produkte in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mehr zu Sinn und Zweck der Bezahlung und zur Frage der Käuflichkeit von Meinungen findest du hier: https://www.diecheckerin.de/transparenz/


* Affiliate-Links

Wenn ich in meinen Artikeln Angebote oder Produkte empfehle, nutze ich häufig sogenannte Affiliate-Links (auch “Partnerlinks”), die mit einem * gekennzeichnet sind.

Wenn du auf einen dieser Links klickst und etwas einkaufst oder dich registrierst, erhalte ich ggf. eine Vergütung.

Was mir dabei wichtig ist:

  • Du zahlst für das Produkt nicht mehr Geld!
  • Du kannst dich darauf verlassen, dass meine Empfehlungen nicht beeinflusst werden und ich dir niemals etwas empfehle, von dem ich nicht überzeugt bin. Wenn es Kritikpunkte gibt, verrate ich sie dir.
  • Du entscheidest frei, ob, wann, wo und wie du ein Produkt kaufst

Auf die Verwendung von Affiliate-Links weise ich vor Beginn des Artikels wie oben unter „Unbezahlte Werbung“ gezeigt hin.